Filmtonschaffende, die befristet beschäftigt sind, müssen lediglich bei Vertragsunterzeichnung bzw. vor Beginn der Beschäftigung dem Produktionsunternehmen/der Rundfunkanstalt mitteilen, dass Sie PKR-Mitglied sind und die PKR-Mitgliedsnummer mitteilen. Die Abführung der Beiträge – Eigen- und Auftraggebendenbeiträge – erfolgt dann automatisch über die jeweiligen Auftraggebenden. Du musst nichts weiter unternehmen.

 

Einmal im Jahr schickt dir die PKR eine Bescheinigung über die im Vorjahr eingezahlten Beiträge zu. Damit kannst du kontrollieren, ob auch alle Beiträge abgeführt wurden.