Wer für ein nicht tarifgebundenes Produktionsunternehmen tätig ist, muss selbst aktiv werden und sich bei der PKR anmelden.
Die Anmeldung funktioniert am einfachsten über die PKR-Website: pkr.de/mitglied-werden.
Außerdem muss der Arbeitgeber über die PKR-Mitgliedschaft informiert werden. Sofern das Produktionsunternehmen Anstaltsmitglied der PKR ist, ist es durch die Satzung und AVB verpflichtet, bei Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für Netflix Beiträge zur PKR-Altersvorsorge zu zahlen. Den Produktionsunternehmen werden die PKR-Beiträge von ihren Auftraggebern auf Nachweis erstattet. Sie belasten die Produktionsunternehmen also finanziell nicht.