Ja. Die Beiträge sind nach individuellen Voraussetzungen (Beschäftigungsverhältnis – befristet angestellt, frei – und Auszahlungsart) in der Ansparphase (vorgelagert) bzw. in der Leistungsphase (nachgelagert) zu versteuern. Ob vor- oder nachgelagert besteuert wird, lässt sich nicht persönlich entscheiden, sondern hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab.
Wenn du eine Rechnung stellst, werden die Beiträge in der Ansparphase besteuert. Auf der Website der PKR findest du im Downloadbereich unter Formulare, Anträge und Vorlagen ein Beispiel, wie du solch eine Rechnung stellst. pkr.de/download.