Bei Kino-Koproduktionen sind PKR-Zuschüsse nicht verpflichtend. Selbstverständlich steht es jeder/jedem Produzent*in frei, PKR-Beiträge für die Filmschaffenden abzuführen. Sie bekommen sie allerdings nicht von den Sendern erstattet. Kläre vorab, ob das Produktionsunternehmen die PKR-Beiträge erstattet.