Auf der Podiumsdiskussion der CSU-Filmkommission im Rahmen der BERLINALE am 13. Februar 2009 hat der BVFT den Kulturstaatsminister Bernd Neumann kontaktiert und um eine Stellungnahme zum beabsichtigten Frequenzverkauf der Allgemeinlizenz für Tonfunkstrecken gebeten.
Wir überreichten ihm des weiteren einen Flyer des BVFT zur Thematik mit untenstehendem Inhalt.

Zu unserem Erstaunen kannte Herr Neumann die Problematik und teilte uns mit, daß das Vorhaben zur Zeit „überarbeitet“ wird.
Er sagte uns eine schriftliche Stellungnahme seines Büroleiters zu.


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Das Ende der Funkmikrofone ?

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Funkfrequenzen der Fernsehkanäle 61-69 an Mobilfunk- und Internetbetreiber zu vergeben.
Da in diesem Bereich seit der Digitalisierung des Fernsehfunks keine TV-Sender mehr ausstrahlen, sollen diese vermeintlich ungenutzten Frequenzen anderen Zwecken zugeführt werden.

Doch auf diesen Frequenzen wird in Deutschland praktisch die gesamte Produktion von Film- und Fernsehton, sowie Theateraufführungen, Pop- und Rockkonzerte durchgeführt. Die Funkstrecken ermöglichen effizienten Arbeitsablauf und reibungslose Kommunikation. Sie befinden sich zum großen Teil im Besitz von Kleinunternehmen der Medien- und Musikbranche.

Mit der Verfügung 91/2005 hatte die Bundesnetzagentur eine benutzerfreundliche Regelung geschaffen, die europaweit vorbildlich ist. Seitdem dürfen die Frequenzen 790-814Mhz und 838-862Mhz anmeldefrei für Audioanwendungen genutzt werden. Dies hat zu einer großen Verbreitung der Funktechnik geführt, die Deregulierung hat sich als problemlos und praxistauglich erwiesen.

Mittlerweile sind in Deutschland über 700.000 Tonfunkstrecken erfolgreich im Einsatz!

Gerade für die Film- und Fernsehbranche bedeutet die einfache Verfügbarkeit und kostenfreie Frequenznutzung eine große finanzielle Erleichterung. Drehzeiten konnten verkürzt und Technikkosten gesenkt werden. Neue Erzählformate und Bildersprachen konnten entstehen.

Dies alles gefährdet die Bundesregierung mit dem Vorhaben, der Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft diese Arbeitsfrequenzen wegzunehmen. Nicht nur für die Rundfunkausstrahlung, sondern auch für die Produktion der Inhalte werden störungsfreie Funkfrequenzen benötigt!

Wir appellieren an die Bundesregierung, die erfolgreiche Allgemeinverfügung beizubehalten und eine ähnliche Regelung europaweit durchzusetzen.

Keine Veräußerung der Produktionsfrequenzen der Kultur- und Medienlandschaft!

Berlin, 7.2.2009
Für den BVFT-Vorstand
Felix Andriessens
Andreas Turnwald

Information: Berufsvereinigung Filmton e.V. www.bvft.de , www.apwpt.org