Logo der ARD DegetoEs war ein lange bestehendes Ärgernis für viele Filmtonschaffende: bei Produktionen der ARD Degeto wurden lediglich die Verantwortlichen für Originalton und Filmmischung im Abspann genannt, Sounddesigner*innen hingegen wurden dort weder im Vor- noch im Abspann aufgeführt. Bereits seit 2015 stand die bvft in regem Austausch mit der „Deutsche Gesellschaft für Ton und Film“ (Degeto) und forderte eine angemessene Nennung der Tongestaltenden.
Insbesondere bvft-Vorstandsmitglied Kirsten Kunhardts Einsatz ist es nun zu verdanken, dass das Tochterunternehmen der ARD nun eingelenkt hat. Wie uns die Geschäftsführung der ARD Degeto aktuell mitgeteilte, wurden dort, zusammen mit den Fernsehspielverantwortlichen der ARD, die Vor- und Abspannregelungen für fiktionale Produktionen überarbeitet. Dabei wurde unserem Wunsch nach adäquater Nennung des Gewerks Sounddesign im Abspann stattgegeben. Wir freuen uns sehr, dass auch die Degeto die bedeutsame Mitwirkung des Gewerks Tongestaltung am kreativen Prozess der Filmherstellung wertschätzt und dies nun zukünftig durch die Nennung der Beteiligten zum Ausdruck bringen wird.
Die neue Abspannregelung wurde von der Degeto Film GmbH gegenüber beauftragten Produktionsfirmen bereits veröffentlicht. Dennoch empfehlen wir unseren im Bereich Sounddesign für Produktionen der ARD Degeto tätigen Mitgliedern, in nächster Zeit verstärkt auf die Nennung ihres Namens im Abspann hinzuweisen, bis sich die neue Regelung bei allen Verantwortlichen etabliert hat.