Der Bundesrat hat heute, am 15. Mai 2009, die Entscheidung über die Neuvergabe der Funkfrequenzen um 800MHz an die Mobilfunkbranche um vier Wochen vertagt.
Damit soll den Bedenken des Kulturausschusses Rechnung getragen werden, der verlangt, dass „vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der digitalen Dividende (…) für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung eine befriedigende Lösung aufzuzeigen“ ist.
Die BVFT begrüßt diese Entscheidung und bietet seine Mitarbeit an der Lösungsfindung an. Wir weisen auf ein von uns unterstütztes Papier der APWPT hin, welches einen geordneten Übergang skizziert und der Kultur-, Film- und Fernsehbranche einen geeigneten Funkbetrieb ermöglicht.
Link: http://www.apwpt.org/downloads/apwpt-eckpunkte-fuer-eine-geordnete-technische.pdf

Nachfolgend ein Schreiben der BVFT an den zuständigen Ressorleiter im Kulturstaatministerium vom 12. Mai 2009:
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 21. April auf die Anfrage der Berufsvereinigung Filmton e.V. zum Thema Funkfrequenzen für Drahtlosmikrofone.Ich danke Ihnen ebenfalls für Ihr Bemühen, die gröbsten Auswirkungen der Frequenzumwidmung auf die Fernseh- und Filmbranche in der ersten Verordnungsfassung abgemildert zu haben.
Die Berufsvereinigung Filmton (bvft) und der Verband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie (APWPT) anerkennen die Bemühungen der Bundesregierung, mit Hilfe von Telekommunikationsunternehmen die ländliche Bevölkerung mit Breitbandfunkanschlüssen zu versorgen.
Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, daß die Frequenzneuvergabe in planbaren und geordneten Bahnen verläuft und allen Beteiligten ein störungsfreier, legaler Betrieb in ihren zukünftigen Frequenzbereichen ermöglicht wird.
Dazu hat der APWPT letztes Wochenende ein Eckpunktepapier erstellt, welches einen Zeitplan für den Übergang mit einem tragbaren Kompromiss in der Frequenzvergabe verbindet. Ich habe Ihnen diesen mit der Bitte um Kenntnisnahme als PDF angehängt.
In Ihrer Stellungnahme sprechen Sie die mögliche Abmilderung von Umstellungskosten für die Betreiber der Audiofunkstrecken durch eine Kostenbeteiligung durch zukünftige Frequenznutzer an. Dies begrüßen wir ausdrücklich.Diese Kosten können jedoch schon durch eine mittelfristige Vorlaufzeit und Planbarkeit von Alternativfrequenzen stark reduziert werden, was wir für die bessere Lösung halten.
Sehr branchenfern ist allerdings das Angebot von Einzelzuteilungen unterhalb 790 Mhz. Die meisten Funkstrecken in der Film- und Fernsehproduktion werden im Bereich aktueller Berichterstattung und Dokumentationen eingesetzt. Der Einsatz ist sehr mobil, kurzfristig und unvorhersehbar. Oftmals stehen Anzahl und Einsatzort von Funkstrecken noch nicht einmal zu Beginn des Drehtages fest. Ein Antrag auf Einzelzuteilung bei der Bundesnetzagentur ist in der kurzen Zeit also absolut undenkbar. Wie sollen mit solch einem geplanten Prozedere zum Beispiel die täglichen Nachrichten erstellt werden?Abgesehen davon träten erhebliche Kosten auf. Da die Einzelzuteilungen ortsgebunden sind, ist für jeden Drehort pro Funkstrecke ein Antrag zu stellen. Bei ständig wechselnden Drehorten (oftmals mehrere pro Tag) entstünden bei einer Anzahl von durchschnittlich drei Funkstrecken pro Kamerateam Kosten von vielen hundert Euro. Pro Tag!Die Zuteilungsgebühren würden somit die Drehkosten quasi verdoppeln und übersteigen die Umstellungskosten bei weitem.
Die blühende Landschaft der Dokumentarfilme mit Ihren ohnehin kleinen Budgets würde bei solch hohen Kosten schnell verwelken. Drahtlosmikrofone bilden hier oft das technische Rückgrat der Erzählung, ohne die ein Folgen und Miterleben mit den Protagonisten gar nicht möglich ist.
Die durch Einzelzuteilung hervorgerufene Bürokratie wäre für eine moderne Mediengesellschaft nicht akzeptal. Bei tausenden von Anträgen, die von der BNA pro Tag bearbeitet werden müssten, ist dieser Aufwand auch nicht praktikabel. Ein massenweises Ausweichen in den illegalen Funkbetrieb wäre zu befürchten.Auch sind Frequenzen oberhalb von 1 Ghz keine mögliche Alternative. Die meisten Drahtlosfunkstrecken werden dicht am Körper getragen. Dieser absorbiert um so mehr Funkenergie, je höher die abgestrahlten Frequenzen sind. In den angesprochenen Bereichen oberhalb 1,5 GHz ist somit kein Betrieb von Tonfunkstrecken möglich. Geschätzt 80% des Fernsehprogramms wird heutzutage mit Drahtlosmikrofonen bestritten und würde bei diesen hohen Funkfrequenzen verstummen.
Wir bitten Sie deshalb, im Rahmen der Neuvergabe auf anmeldefreie, gleichwertige Alternativfrequenzen mit Allgemeinzuteilung hinzuwirken. Gerne beteiligen wir uns an einer Lösungsfindung.Anbei finden Sie auch die Pressemitteilung des BVFT und APWPT mit Unterstützung der Allianz deutscher Produzenten Film und Fernsehen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und zukünftige Zusammenarbeit verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Turnwald
BVFT-Vorstand