Der Bundesfilmverband weist darauf hin, dass er pauschale Vorwürfe der Bundesagentur für Arbeit gegenüber selbstständigen Hartz IV-Beziehern kritisiert hat. Auf Grund der seit 2007 stark gestiegenen Zahl von Selbstständigen, die ihr Einkommen mit ALG II aufstocken (2007: 50.000, 2010:125.000), spekulierte die BA kürzlich über möglichen Missbrauch bei den Leistungen. Denn Selbstständige könnten ihr Einkommen theoretisch „so gestalten, dass sie in der Hilfsbedürftigkeit verbleiben“, wie es BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt formulierte.
Außerdem seien bei Selbstständigen viele Sachverhalte, wie das Absetzen von Betriebsausgaben, von den Jobcentern kaum zu überprüfen, so BA-Sprecherin Ilona Mirtschin gegenüber der Tagesschau. Die Realität von Selbsständigen sehe insbesondere in der Film- und Fernsehbranche indes ganz anders aus, wie der BFV feststellt. „Häufig werden trotz geringer Einkommen keine Transferleistungen beantragt, sei es aus Schamgefühl oder weil der bürokratische Aufwand zu hoch ist. Auch die Entscheidung zur Selbstständigkeit ist nicht immer freiwillig.“ So gebe es auch Notgründungen, wenn sich trotz intensiver Bemühungen keine Aussicht auf eine Festanstellung ergebe oder wenn Firmen die Beauftragung von Selbstständigen bevorzuge, heißt es in einer Mitteilung des BFV.
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