Am 19. Juni beschloss der Bundestag die Novelle des Gesetzes zum Arbeitslosengeld 1. Es sieht jetzt kürzere Anwartschaftzeiten vor, was die Chancen auch für Filmschaffende erhöht, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erhalten. Statt 12 Monaten Mindestanwartzeit wurde die folgende Staffelung beschlossen:
6 Monate Anwartschaftszeit – 3 Monate Anspruch auf ALG 1
8 Monate Anwartschaftzeit – 4 Monate Anspruch auf ALG 1
10 Monate Anwartschaftszeit – 5 Monate Anspruch auf ALG 1
12 Monate Anwartschaftzeit – normale uneingeschränkter Anspruch auf ALG 1
Weitere Details siehe auch die Meldung der connexx-av hier.