Am 01.07.2025 ist ein wegweisender Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung – der Tarifvertrag bAV – für Filmschaffende in Kraft getreten. Die Produktionsallianz, die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben ihn verhandelt und unterzeichnet.

Der Tarifvertrag bAV schafft eine noch breitere Basis für die Altersvorsorge von Filmschaffenden in der Branche. Im 1. Schritt ist er nur für tarifgebundene Produktionsunternehmen verpflichtend. Wenn ihr in Zukunft für ein Produktionsunternehmen arbeitet, das entweder gesetzlich oder freiwillig nach Tarifvertrag produziert, erhaltet  ihr künftig eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Die Pensionskasse Rundfunk (PKR) hat nun einen Imagefilm zum Tarifvertrag bAV produziert, der im Rahmen der Berlinale bei verschiedenen Events gezeigt wird und für alle Fördermitglieder wie den BFS ab sofort unter pkr.de/tarifvertrag-bav online abrufbar ist.

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