Die Zeit drängt – Unternehmen und Arbeitsplätze in der Filmwirtschaft retten

Drei Branchenverbände richten einen dringenden Appell an die Politik: Klare Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit bei den Filmfördertöpfen sind jetzt notwendig!

Die Richtlinien für den DFFF II müssen zügig an die Produktionsrealität angepasst werden. Zudem darf die Verknüpfung mit dem geplanten Investitionsverpflichtungs-gesetz für Sender und Streamer nicht länger bestehen bleiben.

 

Berlin, 30.09.2025 – Die AG Animationsfilm, die Berufsvereinigung Filmton e. V. (bvft) und der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. (VTFF) vertreten die Bild- und Tonpostproduktion und den VFX- und Animationsbereich in Deutschland.

In einem gemeinsamen Appell wenden sich die drei Verbände an den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie an die zuständigen Parlamentarier*innen im Ausschuss für Kultur und Medien.

Nach dem Scheitern der Umstellung der wirtschaftlichen Filmförderung auf ein Steueranreizmodell und dem ungemindert harten, internationalen Wettbewerb um Film- und Serienprojekte, wächst der Druck auf den Produktionsstandort Deutschland weiter.

Die Zeit drängt. Die wirtschaftliche Lage vieler Produktionsunternehmen und Dienstleister*innen ist ernst. Unternehmen melden Kurzarbeit, oder gar Insolvenz an, Angestellte verlieren ihren Job, hochspezialisierte Freischaffende schulen um und teuer ausgebildete Nachwuchskräfte finden erst gar nicht mehr den Einstieg in eine Branche, deren von Auftragsmangel geprägter Zustand besorgniserregend ist.

Die Verbände fordern: Wir brauchen in dieser schwierigen Situation so schnell wie möglich klare Rahmenbedingungen. Eine verlässliche Filmförderung ist dafür der zentrale Faktor. Sie ist nicht nur notwendige Bedingung für die wirtschaftliche Planbarkeit heimischer Projekte, sondern Grundvoraussetzung um wieder vermehrt internationale Produktionen nach Deutschland zu holen. Die erfolgte Anhebung der Förderintensität durch den DFFF I+II und den GMPF, war ein wichtiger Schritt auf dem Weg den Produktionsstandort attraktiver und im europäischen Vergleich wieder konkurrenzfähig zu machen. Doch damit allein ist es noch nicht getan.

Um die positiven Effekte dieser Maßnahme für die Branche schnell spürbar zu machen und ihre zügige Erholung zu gewährleisten, müssen die aufgestockten Filmfördertöpfe vom Gesetzt zur Investitionsverpflichtung entkoppelt und die Zugangsschwellen zur Anreizförderung deutlich gesenkt werden.

Zur Stabilisierung der Postproduktion Bild und Ton, dem VFX- und Animationsbereich, sowie weiterer Dienstleistungsbereiche, appellieren sie dringend:

  • Junktim aufheben – Keine Verknüpfung der Filmfördertöpfe an ein geplantes Gesetzesvorhaben zur Investitionsverpflichtung für Sender und Streamer
  • Einstiegsschwellen senken – 150.000 € für die Herstellungskosten als Förderbasis
  • Kinoveröffentlichung als Zugangsvoraussetzung für den DFFF II streichen
  • Richtlinien bis 31.12.2025 freigeben

Junktim aufheben – Keine Verknüpfung der Filmfördertöpfe an ein geplantes Gesetzesvorhaben zur Investitionsverpflichtung für Sender und Streamer

Die Verknüpfung der zugesagten Mittel an ein geplantes Gesetzesvorhaben zur Investitionsverpflichtung führt zu Verzögerungen der Freigabe der vollständigen Fördertöpfe bis Mitte 2026 und gefährdet dadurch Arbeitsplätze und Unternehmen in der deutschen Filmbranche.

Solange die notwendigen zusätzlichen Mittel nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen, scheidet Deutschland als Produktionsstandort für internationale Produzent*innen aus. Planungssicherheit ist ein wesentlicher Faktor, ebenso der Faktor Zeit. Internationale Film- und Serienprojekte haben einen sehr langen Vorlauf. Daher fordern wir die sofortige Aufhebung des Junktims.

 

Einstiegsschwellen senken – 150.000 € für die Herstellungskosten als Förderbasis

Die Präambel des DFFF II benennt als dessen Zielsetzung eine “verbesserte Auslastung der Produktionsdienstleister” zu erreichen und erklärt, “das Vorhandensein der entsprechenden technischen Infrastruktur” zur “Voraussetzung für eine langfristige kreative und erfolgreiche deutsche und europäische Filmkultur”.

Jedoch sieht die Dienstleistungsförderung des DFFF II, im europäischen Vergleich, sehr hohe Einstiegsschwellen vor. Werden diese nicht erreicht, ist ein Projekt nicht förderfähig. Dies verhindert dringend benötigte Umsätze für Dienstleistungsunternehmen, deren Lage dramatisch ist. Im Moment zählt jeder Auftrag, um das Überleben dieser Unternehmen zu sichern und damit die technische Infrastruktur in Deutschland zu erhalten. Diese Tatsache darf nicht unter dem Begriff der Geringfügigkeit an den Rand gedrängt und ignoriert werden. Auch mit Blick auf die innereuropäische Wettbewerbssituation, ist der erleichterte Zugang auch für kleinere Aufträge relevant.

So sieht das österreichische Förderprogramm FISAplus für Serviceproduktionen Zugangs-schwellen von 150.000, – € vor. Für die Herstellung von Produktionsteilen internationaler Filme und Serien liegen die Zugangsschwellen noch viel niedriger. Als Produktionsteil gelten Dienstleistungen in den Bereichen audiovisueller Bild- und Tonproduktion, Animation, digitale Filmeffekte (VFX) und Filmmusik.

Für den DFFF II fordern die drei Verbände als Förderbasis die Senkung der Zugangs-schwellen auf 150.000 € für die Herstellkosten von Produktionsteilen. Analog zu den müssen auch die unternehmensbezogenen Zugangsvoraussetzungen gesenkt werden.

Keine Verpflichtung einer Kinoveröffentlichung

Durch den DFFF II müssen zukünftig nicht nur Kinofilme, sondern auch Streamingfilme und Serien förderfähig sein. Die Auswertung im Kino darf nicht weiterhin Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Projekts durch den DFFF II sein. Mit der Streichung entsprechender Bedingungen in den Richtlinien würde ein weiteres Umsatzhemmnis, welches die deutsche Filmförderung im europäischen Vergleich unattraktiver macht, entfallen.

Richtlinien bis 31.12.2025 freigeben

Der deutsche Produktionsstandort steht unter Druck. Jede weitere Woche in Unklarheit gefährdet Unternehmen, Arbeitsplätze und Freischaffende. Die Richtlinien müssen zeitnah überarbeitet und freigegeben werden.

 

 

AG Animationsfilm. Die AG Animationsfilm ist der Bundesverband der Animationsfilmschaffenden. Sie steht für alle Mitglieder dieser vielfältigen, kreativen, diversen Branche. Mission der AG Animationsfilm ist es, die Menschen in der Branche zu verbinden und gemeinsam die Animation in Deutschland mit all ihren Formen und Facetten zu unterstützen und zu stärken. Sie fungiert als Interessenvertretung, Netzwerk, Ansprechpartnerin und Sprachrohr in Sachen Animationsfilm in Deutschland und ist einziger Verband für alle Berufsgruppen. Themen, für die wir uns besonders einsetzen, sind unter anderem Filmförderung, Distribution, Vernetzung, Filmpolitik, Barrierefreiheit, Chancengleichheit und Medienrecht.

Kontakt: AG Animationsfilm | Annegret Richter | Tel. 0151-150 630 53 | www.ag-animationsfilm.de | info@ag-animationsfilm.de

 

Berufsvereinigung Filmton e.V. (bvft). Die Berufsvereinigung Filmton e. V. (bvft) ist die Vertretung der professionellen Filmtonschaffenden und zählt 500 Mitglieder, welche das gesamte Spektrum sämtlicher kreativer Tätigkeiten im Filmton abbildet.  Sie vertritt neben selbstständigen und auf Produktionsdauer angestellten Filmtonschaffenden am Filmset und in der Postproduktion ebenso Unternehmer*innen von Tonpostproduktionshäusern. Ziel ist die Bedeutung des Filmtons als elementare Ebene des Films in der Branche zu stärken. Dafür setzt sie sich für die Wertschätzung des Filmtons gegenüber Fernsehsendern, der Filmwirtschaft und –politik sowie in der Öffentlichkeit ein. Sie ist eine Plattform für Kommunikation und Expertise für kreative, technische und rechtliche Themen und bietet ihren Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen.

Kontakt: bvft | Catherine Lieser | Tel. 0176-767 56 120 | www.bvft.de | info@bvft.de

 

Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. (VTFF). Der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. ist das bundesweite Sprachrohr und Netzwerk der technisch-kreativen Dienstleistungsunternehmen für Film, Fernsehen und andere audiovisuelle Produktionen. Seine Mitgliedsunternehmen kommen aus den Bereichen Außenübertragung, Kamera- und Lichtverleih, Fundus, Ton-/ Studio, Virtual Production und Postproduktion sowie VFX und repräsentieren über die Hälfte des Marktvolumens.

Kontakt: VTFF | Jeannette Dobrunz | Tel. 0151-678 25 837 | www.vtff.de | info@vtff.de

Die Pressemitteillung kann hier heruntergeladen werden.