Die “Kreditanstalt fĂĽr den Wiederaufbau” (KfW) vereinigt die bisherigen Förderprogramme “MikroDarlehen” und “StartGeld” zum “KfW-Startgeld” fĂĽr GrĂĽndungen mit einem Fremd-Finanzbedarf <= €50.000, deren GrĂĽndungszeitpunkt nicht länger als 3 Jahre zurĂĽckliegt.